
Wie unterscheidet sich der Heilmasseur von anderen Masseuren?
Der Unterschied zwischen einer Heilmassage und einer gewerblichen Massage liegt vor allem im Zweck und der Qualifikation. Gewerbliche Masseure müssen einen Aufschulungslehrgang zum medizinischen Masseur besuchen. Diese Ausbildung bildet hier die Grundlage für die Weiterbildung zum Heilmasseur.
Der Heilmasseur ist mit seinen praktischen Fähigkeiten, sowie dem theoretischen vertieften Wissen im Bereich Anatomie, Physiologie und Pathologie dazu berechtigt, Behandlungen zu Heilzwecken am kranken Menschen durchzuführen.Die meisten Massagetechniken können ohne ärztliche Überweisung und auch präventiv gebucht werden, da hierfür auch ein gewerblicher Masseur berechtigt ist.
Eine Heilmassage erfolgt jedoch ausschließlich auf ärztliche Verordnung.
Beim Ersttermin einer Heilmassage wird eine ausführliche Anamnese durchgeführt, gefolgt von einer Befundaufnahme des Patienten.
Je nach Krankheitsbild kann eine spezielle Massagetechnik oder eine individuell abgestimmte Kombination verwendet werden.
Um die bestmögliche Wirkung zu erzielen wird der Behandlungsverlauf optimal individuell angepasst.
Mit der ärztlichen Zuweisung für Heilmassagen oder Lymphdrainagen, werden dir durch die zuständigen Pflicht- und Zusatzversicherungen die Behandlungskosten teilweise bzw. komplett rückvergütet.
Kostendeckungen durch Zusatzversicherungen bei gewerblichen Massagen ist ebenso möglich.
Mehr Informationen bei den jeweiligen Versicherungsträgern.

Ausbildung und Qualifikation
Der Unterschied zwischen einer Heilmassage und einer gewerblichen Massage liegt vor allem im Zweck und der Qualifikation. Gewerbliche Masseure müssen einen Aufschulungslehrgang zum medizinischen Masseur besuchen.
Fachliche Expertise
Der Heilmasseur ist mit seinen praktischen Fähigkeiten sowie dem theoretischen vertieften Wissen im Bereich Anatomie, Physiologie und Pathologie dazu berechtigt, Behandlungen zu Heilzwecken durchzuführen.
Kostenübernahme
Mit der ärztlichen Zuweisung werden die Behandlungskosten teilweise bzw. komplett durch die zuständigen Pflicht- und Zusatzversicherungen rückvergütet.
